CareLit Fachartikel
Benachteiligung eines freigestellten Personalratsmitgliedes durch rechtsfehlerhafte Zusammensetzung der Referenzgruppe
Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 12 · S. 456 bis 458
Dokument
154892
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Dienstherr verstößt gegen das personalvertretungsrechtliche Benachteiligungsverbot, wenn er eine Vergleichsgruppe zur fiktiven Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs eines freigestellten Personalratsmitglieds so zusammenstellt, dass dessen berufliches Fortkommen von vornherein ausgeschlossen ist. Dies gilt nicht, wenn der Dienstherr plausibel darlegt, dass ein Fortkommen ohne die Freistellung nicht in Betracht gekommen wäre (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 21.9.2006 - 2 C 13.05 - BVerwGE 126,133 und BVerwG, Urt. v. 16.12.2010 - 2 C 11.09 - Buchholz 232.1 § 33 BLV Nr. 3).
Schlagworte
BILDUNG
RECHTSPRECHUNG
ENTWICKLUNG
GRUPPE
PROGNOSE
TÄTIGKEIT
SCHADENSERSATZ
RICHTLINIE
PERSONEN
ES
KAUSALITÄT
Die Personalvertretung
Berlin