CareLit Fachartikel

Benachteiligung eines freigestellten Personalratsmitgliedes durch rechtsfehlerhafte Zusammensetzung der Referenzgruppe

Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 12 · S. 456 bis 458

Dokument
154892
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2014
Jahrgang 57
Seiten
456 bis 458
Erschienen: 2014-12-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Dienstherr verstößt gegen das personalvertretungsrechtliche Benachteiligungsverbot, wenn er eine Vergleichsgruppe zur fiktiven Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs eines freigestellten Personalratsmitglieds so zusammenstellt, dass dessen berufliches Fortkommen von vornherein ausgeschlossen ist. Dies gilt nicht, wenn der Dienstherr plausibel darlegt, dass ein Fortkommen ohne die Freistellung nicht in Betracht gekommen wäre (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 21.9.2006 - 2 C 13.05 - BVerwGE 126,133 und BVerwG, Urt. v. 16.12.2010 - 2 C 11.09 - Buchholz 232.1 § 33 BLV Nr. 3).

Schlagworte

BILDUNG RECHTSPRECHUNG ENTWICKLUNG GRUPPE PROGNOSE TÄTIGKEIT SCHADENSERSATZ RICHTLINIE PERSONEN ES KAUSALITÄT Die Personalvertretung Berlin