CareLit Fachartikel

CHRISTLICHE ETHIK IN DER PRAXIS

Gräfe, T.; Pyka, M.; · Die Diakonieschwester, Berlin · 2014 · Heft 12 · S. 171 bis 174

Dokument
155103
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Diakonieschwester, Berlin
Autor:innen
Gräfe, T.; Pyka, M.;
Ausgabe
Heft 12 / 2014
Jahrgang 110
Seiten
171 bis 174
Erschienen: 2014-12-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Ist ein Mensch aufgrund psychischer Krankheit oder geistiger bzw. körperlicher Behinderung nicht mehr einwilligungsund entscheidungsfähig und damit in der Lage, seine Aufgaben selbst zu erledigen, setzt das Gericht einen rechtlichen Betreuer ein. Die Betreuung kann sich auf einzelne Lebensbereiche wie die Organisation von Pflegeleistungen, die Vertretung in Behördenund Versicherungsangelegenheiten und die Finanzverwaltung beziehen oder aber sämtliche Bereiche betreffen. Sie hat keinen Einfluss auf die Geschäftsfähigkeit, d. h. eine Entmündigung, wie sie früher mit der Betreuerbestellung einherging, findet nicht…

Schlagworte

PATIENTENVERFUEGUNG PATIENTENVERFÜGUNG VOLLMACHT BERLIN BETREUUNG GESCHÄFTSFÄHIGKEIT MENSCHEN UNFÄLLE PATIENTEN KRANKHEIT FINANZVERWALTUNG VERTRAUEN ZEIT WOHNUNG ES KIND