CareLit Fachartikel

OP abgesagt - wer zahlt?

führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2014 · Heft 11 · S. 1076 bis 1079

Dokument
155387
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2014
Jahrgang 31
Seiten
1076 bis 1079
Erschienen: 2014-11-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Häufig stellt sich das Problem, dass ein Patient einen mit ihm vereinbarten OP-Termin trotz langfristiger Planung noch in „letzter Minute absagt - meist, ohne die genauen Gründe zu nennen. Dies kann dem Krankenhausträger neben einem organisatorischen Zusatzaufwand große finanzielle Schäden bescheren, die der Patient in der Regel nicht freiwillig auszugleichen bereit ist. Krankenhausträger sind deshalb bestrebt, mögliche Risiken aus der unzeitigen Absage von OP»Terminen auszuschließen oder zu reduzieren.

Schlagworte

KRANKENHAUSTRÄGER PATIENT RECHTSPRECHUNG VEREINBARUNG KÜNDIGUNG LEISTUNG KARDIOLOGIE PATIENTEN KRANKENHÄUSER ES PRAXIS WAHRNEHMUNG SCHADENSERSATZ RISIKO ZEIT KALENDER