CareLit Fachartikel
OP abgesagt - wer zahlt?
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2014 · Heft 11 · S. 1076 bis 1079
Dokument
155387
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Häufig stellt sich das Problem, dass ein Patient einen mit ihm vereinbarten OP-Termin trotz langfristiger Planung noch in „letzter Minute absagt - meist, ohne die genauen Gründe zu nennen. Dies kann dem Krankenhausträger neben einem organisatorischen Zusatzaufwand große finanzielle Schäden bescheren, die der Patient in der Regel nicht freiwillig auszugleichen bereit ist. Krankenhausträger sind deshalb bestrebt, mögliche Risiken aus der unzeitigen Absage von OP»Terminen auszuschließen oder zu reduzieren.
Schlagworte
KRANKENHAUSTRÄGER
PATIENT
RECHTSPRECHUNG
VEREINBARUNG
KÜNDIGUNG
LEISTUNG
KARDIOLOGIE
PATIENTEN
KRANKENHÄUSER
ES
PRAXIS
WAHRNEHMUNG
SCHADENSERSATZ
RISIKO
ZEIT
KALENDER