Verzahnungsversuch
Cholewa, M.; Matusiewicz, D.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2014 · Heft 12 · S. 61 bis 64
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die ambulante und stationäre Versorgung gelten nach wie vor als zwei voneinander unabhängige Sektoren. Die Kassenärztlichen Vereinigungen regeln die Zulassungen im ambulanten Bereich. Dagegen sind die jeweiligen Landesbehörden für die Krankenhausplanung zuständig. Die nach§ 108 SGB Vernannten Krankenhäuser werden grundsätzlich über die Krankenhausbedarfsplanung zugelassen. Aufgrund der bestehenden sektoralen Trennung werden Ressourcen nicht zweckrational genutzt Um beide Versorgungsbereiche anzunähern, sind klardeßnierte Rahmenbedingungen notwendig. Erste Schritte in die Richtung hat der Gemeinsame Bundesausschu…