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Verzahnungsversuch

Cholewa, M.; Matusiewicz, D.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2014 · Heft 12 · S. 61 bis 64

Dokument
155463
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Cholewa, M.; Matusiewicz, D.;
Ausgabe
Heft 12 / 2014
Jahrgang 83
Seiten
61 bis 64
Erschienen: 2014-12-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Die ambulante und stationäre Versorgung gelten nach wie vor als zwei voneinander unabhängige Sektoren. Die Kassenärztlichen Vereinigungen regeln die Zulassungen im ambulanten Bereich. Dagegen sind die jeweiligen Landesbehörden für die Krankenhausplanung zuständig. Die nach§ 108 SGB Vernannten Krankenhäuser werden grundsätzlich über die Krankenhausbedarfsplanung zugelassen. Aufgrund der bestehenden sektoralen Trennung werden Ressourcen nicht zweckrational genutzt Um beide Versorgungsbereiche anzunähern, sind klardeßnierte Rahmenbedingungen notwendig. Erste Schritte in die Richtung hat der Gemeinsame Bundesausschu…

Schlagworte

KRANKENHAUS THERAPIE WETTBEWERB LEISTUNGSABRECHNUNG TEAM MANAGEMENT GESUNDHEITSWESEN ARBEIT PATIENTEN DIAGNOSTIK TUBERKULOSE TUMOREN BAUCHHÖHLE RICHTLINIE MEDIZIN KRANKENHAUSPLANUNG