CareLit Fachartikel

Berufsunfähigkeitsversicherung Mit Netz und doppeltem Boden

Witte, F.; · physiopraxis, Stuttgart · 2006 · Heft 3 · S. 46 bis 48

Dokument
155746
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
physiopraxis, Stuttgart
Autor:innen
Witte, F.;
Ausgabe
Heft 3 / 2006
Jahrgang 4
Seiten
46 bis 48
Erschienen: 2006-03-01 00:00:00
ISSN
1439-023X.61504
DOI

Zusammenfassung

Ist eine Person nicht mehr in der Lage, ihren erlernten Beruf auszuüben, zahlte bis vor einigen Jahren noch der Staat dem Betroffenen eine Rente in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung (zirka zwei Drittel der vollen Rente). „Als berufsunfähig galt ein erkrankter Versicherter, der weder in seinem erlernten noch einem ihm zumutbaren Beruf halb so viel leisten konnte wie gesunde Berufstätige mit ähnlicher Ausbildung, erklärt Stefan Braatz von der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, BfA).

Schlagworte

RENTE BERUFSUNFÄHIGKEIT RENTENVERSICHERUNG BEITRÄGE KRANKHEIT GUTACHTEN BODEN DEUTSCHLAND MENSCHEN ANGSTSTÖRUNGEN RENTEN ROLLE BERUFSKRANKHEITEN ARBEITSUNFÄLLE HÖHE UNTERLAGEN