CareLit Fachartikel
Berufsunfähigkeitsversicherung Mit Netz und doppeltem Boden
Witte, F.; · physiopraxis, Stuttgart · 2006 · Heft 3 · S. 46 bis 48
Dokument
155746
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ist eine Person nicht mehr in der Lage, ihren erlernten Beruf auszuüben, zahlte bis vor einigen Jahren noch der Staat dem Betroffenen eine Rente in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung (zirka zwei Drittel der vollen Rente). „Als berufsunfähig galt ein erkrankter Versicherter, der weder in seinem erlernten noch einem ihm zumutbaren Beruf halb so viel leisten konnte wie gesunde Berufstätige mit ähnlicher Ausbildung, erklärt Stefan Braatz von der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, BfA).
Schlagworte
RENTE
BERUFSUNFÄHIGKEIT
RENTENVERSICHERUNG
BEITRÄGE
KRANKHEIT
GUTACHTEN
BODEN
DEUTSCHLAND
MENSCHEN
ANGSTSTÖRUNGEN
RENTEN
ROLLE
BERUFSKRANKHEITEN
ARBEITSUNFÄLLE
HÖHE
UNTERLAGEN