CareLit Fachartikel

Behandlungsabbruch auch ohne rechtliche Genehmigung möglich

Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 1 · S. 28 bis 29

Dokument
155914
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2015-01-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

In Bezug auf die gerichtlichen Feststellungen, der Behandlungsabbruch entspreche nicht dem mutmaßlichen Willen der Betroffenen, verwies der BGH den Fall zurück an das Landgericht, um weitere Ermittlungen anzustellen. Die Betroffene habe nämlich gegenüber einer Zeugin vor ihrer Erkrankung geäußert, dass sie, sollte sie jemals in ein Wachkoma fallen, nicht künstlich am Leben erhalten werden wolle. Hierbei hatte sie sich auf ihre 39-jahrige Nichte bezogen, die im Wachkoma lag. Andere Zeugen hatten zudem erklärt, sie habe mehrmals den Wunsch geäußert, im Falle eines Komas keine lebensverlängernden Maßnahmen in Anspr…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF PATIENTENVERFÜGUNG ALTENHEIM MITARBEITER THERAPIE PATIENTENWÜNSCHE PATIENTEN ERNÄHRUNG ROLLE LEBEN ES EUROPA PATIENTENVERFÜGUNGEN BEVOLLMÄCHTIGTER Hannover