Behandlungsabbruch auch ohne rechtliche Genehmigung möglich
Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 1 · S. 28 bis 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Bezug auf die gerichtlichen Feststellungen, der Behandlungsabbruch entspreche nicht dem mutmaßlichen Willen der Betroffenen, verwies der BGH den Fall zurück an das Landgericht, um weitere Ermittlungen anzustellen. Die Betroffene habe nämlich gegenüber einer Zeugin vor ihrer Erkrankung geäußert, dass sie, sollte sie jemals in ein Wachkoma fallen, nicht künstlich am Leben erhalten werden wolle. Hierbei hatte sie sich auf ihre 39-jahrige Nichte bezogen, die im Wachkoma lag. Andere Zeugen hatten zudem erklärt, sie habe mehrmals den Wunsch geäußert, im Falle eines Komas keine lebensverlängernden Maßnahmen in Anspr…