Einschneidende Beschränkungen bei Krankenhauskooperationen
Knorr, M. M.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2015 · Heft 1 · S. 58
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Fall: Der beklagte Honorararzt war als niedergelassener Facharzt für Neurochirurgie auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung für einen Krankenhausträger tätig. Im Rahmen dieser Kooperation schloss eine Patientin des Honorararztes bezüglich einer bevorstehenden Rückenoperation sowohl einen Vertrag mit der Gemeinschaftspraxis des Arztes über die Privatabrechnung der ärztlichen Leistungen als auch einen Behandlungsvertrag nebst Wahlleistungsvereinbarung mit dem Kranken-hausträger, in welcher der Chefarzt der zuständigen Krankenhausabteilung als Wahlarzt benannt war. Nach Durchführung der Krankenhausoperatio…