CareLit Fachartikel

Einschneidende Beschränkungen bei Krankenhauskooperationen

Knorr, M. M.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2015 · Heft 1 · S. 58

Dokument
156286
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Knorr, M. M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 84
Seiten
58
Erschienen: 2015-01-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Der Fall: Der beklagte Honorararzt war als niedergelassener Facharzt für Neurochirurgie auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung für einen Krankenhausträger tätig. Im Rahmen dieser Kooperation schloss eine Patientin des Honorararztes bezüglich einer bevorstehenden Rückenoperation sowohl einen Vertrag mit der Gemeinschaftspraxis des Arztes über die Privatabrechnung der ärztlichen Leistungen als auch einen Behandlungsvertrag nebst Wahlleistungsvereinbarung mit dem Kranken-hausträger, in welcher der Chefarzt der zuständigen Krankenhausabteilung als Wahlarzt benannt war. Nach Durchführung der Krankenhausoperatio…

Schlagworte

KRANKENHAUS BUNDESGERICHTSHOF KRANKENHAUSTRÄGER THERAPIE URTEIL VERTRAG NEUROCHIRURGIE GEMEINSCHAFTSPRAXIS RECHTSANWÄLTE PATIENTEN KRANKENHAUSÄRZTE KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach