Mutterschutz hat Vorrang - muss sich aber begründen lassen
Gebhardt, A.; · Niedersächsisches Ärzteblatt, Hannover · 2015 · Heft 1 · S. 50 bis 51
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Inhaber einer ärztlichen Praxis kann im Wesentlichen in zwei Funktionen mit dem Thema Mutterschutz in Berührung kommen: zum einen als Arbeitgeber einer schwangeren Mitarbeiterin, zum anderen als behandelnder Arzt einer schwangeren Patientin. Dafür sind Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen erforderlich - insbesondere des Mutterschutzgesetzes und der Verordnung zum Schütze der Mütter am Arbeitsplatz. In den letzten Monaten hat die Verfasserin das Thema unter beiden Aspekten in den KVN-Bezirksstellen einem ärztlichen Publikum nahe gebracht. Anbei noch einmal ein Überblick über die wichtigsten Gesichtspunkte.