CareLit Fachartikel
Heimbetreiber haften nicht immer bei einem Bewohnersturz
Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 2 · S. 52 bis 53
Dokument
156512
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grundsätzlich muss der Bewohner seinen Schadenersatzanspruch vollständig darlegen und beweisen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Schaden im Bereich des sogenannten voll beherrschbaren Risikobereichs des Heimträgers eingetreten ist. Nur dann muss sich der Heimbetreiber entlasten. Begründet wird diese Verteilung der Darlegungsund Beweislast mit der Grunderkenntnis, dass der Betreiber keine 24-Stunden-Aufsichtspflicht über seine Heimbewohner hat. Dies ist weder gesetzlich, noch heimvertraglich geschuldet. Im Übrigen finanzieren auch die Pflegekassen eine derart weitreichende Obhut nicht.
Schlagworte
KRANKENKASSE
HEIMBEWOHNER
RECHT
ALTENHEIM
STURZ
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
ES
RECHTSANWÄLTE
TOD
HÖHE
VERHALTEN
RISIKO
KAUSALITÄT
OSTEOPOROSE
Hannover