CareLit Fachartikel

Heimbetreiber haften nicht immer bei einem Bewohnersturz

Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 2 · S. 52 bis 53

Dokument
156512
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
52 bis 53
Erschienen: 2015-02-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Grundsätzlich muss der Bewohner seinen Schadenersatzanspruch vollständig darlegen und beweisen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Schaden im Bereich des sogenannten voll beherrschbaren Risikobereichs des Heimträgers eingetreten ist. Nur dann muss sich der Heimbetreiber entlasten. Begründet wird diese Verteilung der Darlegungsund Beweislast mit der Grunderkenntnis, dass der Betreiber keine 24-Stunden-Aufsichtspflicht über seine Heimbewohner hat. Dies ist weder gesetzlich, noch heimvertraglich geschuldet. Im Übrigen finanzieren auch die Pflegekassen eine derart weitreichende Obhut nicht.

Schlagworte

KRANKENKASSE HEIMBEWOHNER RECHT ALTENHEIM STURZ URTEIL RECHTSPRECHUNG ES RECHTSANWÄLTE TOD HÖHE VERHALTEN RISIKO KAUSALITÄT OSTEOPOROSE Hannover