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Werbung mit Studienergebnissen

Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 1 · S. 19 bis 25

Dokument
156538
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 37
Seiten
19 bis 25
Erschienen: 2015-01-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Zitatwahrheit unter dem Aspekt der Irreführung durch Stützung von werblichen Aussagen mit einer Studie, deren Autoren diese Aussagen nicht für erwiesen halten (vgl. BGH GRUR 2013, 649 Rn. 17 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil) liegt nicht vor, wenn mit den Ergebnissen einer Nichtunterlegenheitsstudie geworben wird, in deren Verlauf ein therapeutisch relevanter Wert deutlich niedriger als in anderen Studien gewesen ist (hier: TTR-Wcrt im Mittel bei 55 %, in anderen Studien 64—68 %), sofern die Autoren der Studie aus diesem Umstand selbst keine den Nachweis der Nichtuntcrlcgcnhc…

Schlagworte

STUDIE MARKETING RECHTSPRECHUNG BUNDESGERICHTSHOF VERGLEICH ZEIT WERBUNG PATIENTEN ZULASSUNG VORHOFFLIMMERN DEUTSCHLAND RIVAROXABAN WARFARIN ENGLAND ES PRAXIS