Werbung mit Studienergebnissen
Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 1 · S. 19 bis 25
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Zitatwahrheit unter dem Aspekt der Irreführung durch Stützung von werblichen Aussagen mit einer Studie, deren Autoren diese Aussagen nicht für erwiesen halten (vgl. BGH GRUR 2013, 649 Rn. 17 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil) liegt nicht vor, wenn mit den Ergebnissen einer Nichtunterlegenheitsstudie geworben wird, in deren Verlauf ein therapeutisch relevanter Wert deutlich niedriger als in anderen Studien gewesen ist (hier: TTR-Wcrt im Mittel bei 55 %, in anderen Studien 64—68 %), sofern die Autoren der Studie aus diesem Umstand selbst keine den Nachweis der Nichtuntcrlcgcnhc…