CareLit Fachartikel

QM in der Freiberuflichkeit Teil 11 Risiko oder Verdacht?

Selow, M.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2015 · Heft 2 · S. 71 bis 73

Dokument
156651
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover
Autor:innen
Selow, M.;
Ausgabe
Heft 2 / 2015
Jahrgang 67
Seiten
71 bis 73
Erschienen: 2015-02-01 00:00:00
ISSN
0012-026 X
DOI

Zusammenfassung

m Jahr 2012 wurden Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Kooperation und Information im Kinderschutz erlassen. Der überwiegende Teil der Gesetzgebung richtet sich an die Träger der Kinderund Jugendhilfe. Das Bundesgesetz umzusetzen, ist Aufgabe der Städte und Kommunen, die den Kinderund Jugendschutz unterschiedlich betreiben. Gleichzeitig wurden finanzielle Mittel für die Beschäftigung von Familienhebammen bereitgestellt und ein abgestuftes Verfahren etabliert, das es Hebammen ermöglicht, sich in kritischen Situationen unterWahrung der Schweigepflicht beraten

Schlagworte

HEBAMME ELTERN KIND BERATUNG BZGA DATENSCHUTZ RISIKO RISIKOFAKTOREN KINDERSCHUTZ STÄDTE DOKUMENTATION SICHERHEIT FRÜHGEBURT FRAUEN SELBSTHILFEGRUPPEN MUT