CareLit Fachartikel

Änderungskündigung eines Chefarzt-Dienstvertrages

Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 2 · S. 71 bis 79

Dokument
156751
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2015
Jahrgang 58
Seiten
71 bis 79
Erschienen: 2015-02-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Nach §§ 34 ff. LKHG sind in öffentlich geförderten Krankenhäusern des Landes Baden-Württemberg die nachgeordneten ärztlichen Mitarbeiter an den Erlösen der liquidationsberechtigten Ärzte in näher bestimmter Höhe zu beteiligen. Die arbeitsvertraglichen Pflichten der mit Verträgen im Anwendungsbereich der §§ 34 ff. LKHG beschäftigten liquidationsberechtigten Ärzte werden dabei durch das Gesetz nicht unmittelbar gestaltet.

Schlagworte

KRANKENHAUS MITARBEITER KRANKENHAUSTRÄGER KOSTENERSTATTUNG ANPASSUNG BADEN-WÜRTTEMBERG RECHTSPRECHUNG HÖHE WAHRNEHMUNG FÜHRUNG ZEIT SCHREIBEN ARBEITSVERHÄLTNIS KRANKENHAUSÄRZTE LANDESREGIERUNG KRANKENHÄUSER