CareLit Fachartikel
Änderungskündigung eines Chefarzt-Dienstvertrages
Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 2 · S. 71 bis 79
Dokument
156751
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach §§ 34 ff. LKHG sind in öffentlich geförderten Krankenhäusern des Landes Baden-Württemberg die nachgeordneten ärztlichen Mitarbeiter an den Erlösen der liquidationsberechtigten Ärzte in näher bestimmter Höhe zu beteiligen. Die arbeitsvertraglichen Pflichten der mit Verträgen im Anwendungsbereich der §§ 34 ff. LKHG beschäftigten liquidationsberechtigten Ärzte werden dabei durch das Gesetz nicht unmittelbar gestaltet.
Schlagworte
KRANKENHAUS
MITARBEITER
KRANKENHAUSTRÄGER
KOSTENERSTATTUNG
ANPASSUNG
BADEN-WÜRTTEMBERG
RECHTSPRECHUNG
HÖHE
WAHRNEHMUNG
FÜHRUNG
ZEIT
SCHREIBEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
KRANKENHAUSÄRZTE
LANDESREGIERUNG
KRANKENHÄUSER