Grünes Licht für Mindestmengen
Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2015 · Heft 2 · S. 38 bis 39
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Übung macht den Meister. Um die Qualität der stationären Versorgung mit Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP) zu verbessern, hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) 2005 eine verbindliche Mindestmenge beschlossen. Danach durften seit dem 1. Januar 2006 Kliniken diese Leistung nur noch dann zulasten der Krankenkassen erbringen, wenn sie mindestens 50 künstliche Kniegelenke pro Jahr einsetzen. Kürzlich hat das Bundessozialgericht (BSG) die Mindestmengen-Regelung als rechtlich zulässig erklärt und der GBA die zwischen-zeitlich ausgesetzte Vereinbarung wieder in Kraft gesetzt.