Poststationär ist nicht immer nachstationär
Kuhlmann, J.-M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2015 · Heft 3 · S. 174 bis 177
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem am 21. Januar 2015 verkündeten Urteil grenzt das Landessozialgericht Baden-Württemberg nachstationäre Krankenhausbehandlungen von ambulanten Operationen eines Krankenhauses gemäß § 115b SGB V ab. Ob eine ambulante Leistung im Anschluss an eine vollstationäre Versorgung als nachstationäre Behandlung im Sinne des § 115a SGB V abzurechnen ist, bestimmt das konkrete Behandlungsziel. Nur dann, wenn der Behandlungserfolg der vollstationären Krankenhausbehandlung gesichert oder gefestigt werden soll, kann eine nachstationäre Behandlung vorliegen.