CareLit Fachartikel
Zwei-Klassen-Haftung in der Geburtshilfe
Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2015 · Heft 3 · S. 480 bis 481
Dokument
158055
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auf diese Weise soll eine Reduktion der Haftpflichtprämien für die freiberuflichen Hebammen erreicht und verhindert werden, dass die freiberufliche Hebammengeburtshilfe aufgrund von Unwirtschaftlichkeit aufgegeben wird. Die Finanzierung der Folgen von Behandlungsfehlern freiberuflicher Hebammen durch die gesetzliche Krankenversicherung-oder die soziale Pflegeversicherung wird damit begründet, dass die dauerhafte Sicherstellung der Versorgung mit Hebammenhilfe notwendig sei. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Schadenssummen um 25 bis 30 Prozent sinken werden (1).
Schlagworte
GEBURTSHILFE
HEBAMME
RISIKO
GEBURT
BEHANDLUNGSFEHLER
BUNDESREGIERUNG
ES
VERHALTEN
POLITIK
THERAPIE
HAUSGEBURT
ANÄSTHESISTEN
KIND
HÖHE
DEUTSCHLAND
MEDIZIN