CareLit Fachartikel

Urlaub; Ausschluss von Doppelansprüchen § 6

Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2015 · Heft 4 · S. 74 bis 78

Dokument
158775
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2015
Jahrgang 67
Seiten
74 bis 78
Erschienen: 2015-04-01 00:00:00
ISSN
2193-5653
DOI

Zusammenfassung

Der Beklagte beschäftigte den Kläger, der im Laufe des Jahres 2010 zuvor in einem anderen Arbeitsverhältnis stand, vom 12. April bis zum 31. Mai 2010 in seinem Lebensmittelgeschäft als Aushilfe in Teilzeit. Unter dem 31. Mai 2010 vereinbarten die Parteien, das Arbeitsverhältnis ab dem 1. Juni 2010 als Vollzeitarbeitsverhältnis mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 45 Wochenstunden fortzuführen. Das monatliche Bruttoarbeitsentgelt des Klägers, der seine Arbeitsleistung fortan in einer Sechstagewoche erbrachte, betrug 1.930,00 Euro.

Schlagworte

ARBEITNEHMER URLAUB ARBEITGEBER URTEIL VERTRAG ARBEITSUNFÄHIGKEIT BERLIN KALENDER ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSLEISTUNG SCHREIBEN HÖHE RICHTLINIE ES PRAXIS RISIKO