CareLit Fachartikel
Urlaub; Ausschluss von Doppelansprüchen § 6
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2015 · Heft 4 · S. 74 bis 78
Dokument
158775
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beklagte beschäftigte den Kläger, der im Laufe des Jahres 2010 zuvor in einem anderen Arbeitsverhältnis stand, vom 12. April bis zum 31. Mai 2010 in seinem Lebensmittelgeschäft als Aushilfe in Teilzeit. Unter dem 31. Mai 2010 vereinbarten die Parteien, das Arbeitsverhältnis ab dem 1. Juni 2010 als Vollzeitarbeitsverhältnis mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 45 Wochenstunden fortzuführen. Das monatliche Bruttoarbeitsentgelt des Klägers, der seine Arbeitsleistung fortan in einer Sechstagewoche erbrachte, betrug 1.930,00 Euro.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
URLAUB
ARBEITGEBER
URTEIL
VERTRAG
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
BERLIN
KALENDER
ARBEITSVERHÄLTNIS
ARBEITSLEISTUNG
SCHREIBEN
HÖHE
RICHTLINIE
ES
PRAXIS
RISIKO