Tot oder sterbend?
Manzei, A. · intensiv · 2015 · Heft 3 · S. 146 bis 153
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Mensch gilt als tot, wenn seine Gehirnfunktionen irreversibel erloschen sind. So will es das Hirntodkonzept – eine Vereinbarung, die getroffen wurde, um die Organfunktionen von sterbenden Personen aufrecht zu erhalten und somit die Möglichkeit zu bekommen, Organe zu entnehmen und zu transplantieren. Für diese Definition gibt es gute Argumente, die durch neuere wissenschaftliche Befunde allerdings gerade wieder infrage gestellt werden. Unsere Autorin beleuchtet die historischen Hintergründe und gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion zur Ambivalenz des Hirntodkonzepts.