Schadensersatz wegen Behandlungsfehler -Dokumentationspflicht
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 5 · S. 174 bis 180
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Fall machen die Ehefrau und die beiden Kinder des verstorbenen Patienten Schmerzensgeld-und Schadenersatzansprüche geltend. Sie tragen vor, der Patient sei ununterbrochen überwachungsbedürftig gewesen. Eine Alarmüberwachung der Atmung sei nicht erfolgt. Dennoch habe die zuständige Intensivschwester ihn von 22:30 Uhr bis 22:48 Uhr für 18 Minuten unbeaufsichtigt gelassen. In dieser Zeit sei der Atemstiüstand eingetreten. Nach Angaben der Klinik war die Krankenschwester dagegen nur für drei Minuten aus dem Zimmer. Allerdings wies ein hoher Kohlendioxid-Wert im Blut auf einen Atemstillstand von zehn…