CareLit Fachartikel
Wirksamkeit einer Befristung durch gerichtlichen Vergleich
Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 6 · S. 227 bis 233
Dokument
159203
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vereinbaren die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich die Befristung ihres Arbeitsverhältnisses, kann diese nur dann nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG gerechtfertigt sein, wenn der Vergleich zur Beilegung einer Streitigkeit über den Fortbestand oder die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses geschlossen wird. Hierzu gehört auch ein Rechtsstreit, mit dem der Arbeitnehmer die Fortführung seines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Folgevertrags erreichen will.
Schlagworte
VERGLEICH
ARBEITNEHMER
RECHTSPRECHUNG
ARBEITGEBER
VERTRAG
ZEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
VERTRÄGE
HÖHE
ES
ARBEITSLEISTUNG
RICHTLINIE
ARBEITSPLATZ
Die Personalvertretung
Berlin