CareLit Fachartikel

Wirksamkeit einer Befristung durch gerichtlichen Vergleich

Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 6 · S. 227 bis 233

Dokument
159203
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2015
Jahrgang 58
Seiten
227 bis 233
Erschienen: 2015-06-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Vereinbaren die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich die Befristung ihres Arbeitsverhältnisses, kann diese nur dann nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG gerechtfertigt sein, wenn der Vergleich zur Beilegung einer Streitigkeit über den Fortbestand oder die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses geschlossen wird. Hierzu gehört auch ein Rechtsstreit, mit dem der Arbeitnehmer die Fortführung seines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Folgevertrags erreichen will.

Schlagworte

VERGLEICH ARBEITNEHMER RECHTSPRECHUNG ARBEITGEBER VERTRAG ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS VERTRÄGE HÖHE ES ARBEITSLEISTUNG RICHTLINIE ARBEITSPLATZ Die Personalvertretung Berlin