JUS-Letter Juni 2015 | Jahrgang 15 | Ausgabe 2
Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen · 2015 · Heft 6 · S. 303 bis 306
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Deutschland ist die Suizidbeihilfe straflos. Problematisch ist die Situation für Angehörige und Ärzte, die bei einem Suizid untätig bleiben, dennoch. Denn auch wenn die Rechtsprechung in der Umsetzung eines ernsthaften, verantwortlich gefassten Entschlusses zur Selbsttötung kein Tötungsdelikt sieht, hält sie Ärzte und Angehörige als sog. Garanten für verpflichtet, Rettungsmaßnahmen dann zu ergreifen, wenn der Suizident handlungsunfähig/bewusstlos ist. In diesem Fall haben die Garanten die sog. „Tatherrschaft über das weitere Geschehen, so dass aus einer zunächst straflosen Beihilfe zum Selbstmord nun bei Unte…