CareLit Fachartikel

JUS-Letter Juni 2015 | Jahrgang 15 | Ausgabe 2

Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen · 2015 · Heft 6 · S. 303 bis 306

Dokument
160054
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2015
Jahrgang 56
Seiten
303 bis 306
Erschienen: 2015-06-01 00:00:00
ISSN
0170-5334
DOI

Zusammenfassung

In Deutschland ist die Suizidbeihilfe straflos. Problematisch ist die Situation für Angehörige und Ärzte, die bei einem Suizid untätig bleiben, dennoch. Denn auch wenn die Rechtsprechung in der Umsetzung eines ernsthaften, verantwortlich gefassten Entschlusses zur Selbsttötung kein Tötungsdelikt sieht, hält sie Ärzte und Angehörige als sog. Garanten für verpflichtet, Rettungsmaßnahmen dann zu ergreifen, wenn der Suizident handlungsunfähig/bewusstlos ist. In diesem Fall haben die Garanten die sog. „Tatherrschaft über das weitere Geschehen, so dass aus einer zunächst straflosen Beihilfe zum Selbstmord nun bei Unte…

Schlagworte

KRANKENHAUS NOTARZT RENTENVERSICHERUNG TÄTIGKEIT PATIENTENVERFÜGUNG URTEIL NOTFALLMEDIZIN TELEFON TELEFAX INTERNET DEUTSCHLAND SUIZID RECHTSPRECHUNG TÖTUNGSDELIKT PRAXIS WOHNUNG