CareLit Fachartikel

Selbstbestimmung und Palliative Care -die Perspektive des Rechts

Aebi-Müller, R. E.; · palliative-ch, Zürich · 2015 · Heft 5 · S. 18 bis 21

Dokument
160379
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
palliative-ch, Zürich
Autor:innen
Aebi-Müller, R. E.;
Ausgabe
Heft 5 / 2015
Jahrgang 13
Seiten
18 bis 21
Erschienen: 2015-05-01 00:00:00
ISSN
1660-6426
DOI

Zusammenfassung

Aus rechtlicher Sicht ist die Selbstbestimmung dem hand-lungsfähigen Menschen vorbehalten. Zweck der Handlungsfähigkeitsregeln ist es, der handlungsfähigen Person eine selbstverantwortliche Lebensgestaltung zu ermöglichen und gleichzeitig jenen Personen, die dazu nicht in der Lage sind, Schutz vor unbedachtem Handeln zu gewähren. Nur wer selbstverantwortlich handeln kann, soll die Rechtsfolgen seines Verhaltens tragen müssen. Dabei verlangt das Gesetz für den medizinischen Behandlungsentscheid nur Urteilsfähigkeit, nicht auch Volljährigkeit bzw. das Fehlen erwachsenenschutzrechtlicher Massnahmen. Der urteilsfähi…

Schlagworte

PATIENT THERAPIE PATIENTENVERFÜGUNG BEDARFSPLANUNG ELTERN KRANKENHAUS MENSCHEN PERSONEN BEHANDLUNGSVERWEIGERUNG GESUNDHEIT KRANKHEIT ENTSCHEIDUNGSFINDUNG PATIENTEN VERHALTEN FIEBER BEURTEILUNG