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Kommentar zum Beitrag „Polihexanid - Rechtsaspekte einer Risikoeinschätzung von Volker Großkopf und Michael Schanz in: RDG 2015, 12(3), S. 148-149

Assadian, O.; Kramer, A.; · Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 7 · S. 200 bis 203

Dokument
160437
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Assadian, O.; Kramer, A.;
Ausgabe
Heft 7 / 2015
Jahrgang 12
Seiten
200 bis 203
Erschienen: 2015-07-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Im Jahr 2013 erfolgte die gefahrstoffrechtliche Einstufung des Rohstoffs Polihexanid im Rahmen der Europäischen Chemikaliengesetz-gebung in Kategorie 2 „kann vermutlich Krebs erzeugen. Produkte, die mehr als ein Prozent Polihexanid enthalten, müssen danach als Karzinogen Klasse 2 gekennzeichnet werden. Ausdrücklich ausgenommen von dieser Kennzeichnungspflicht sind Medizinprodukte mit Gehalt von Polihexanid, die invasiv oder auf der Körperoberfläche zum Beispiel zur Wundspülung oder als Wundauflage verwendet werden. Der Grund für diese Ausklammerung ist darin zu sehen, dass die gefahrstoffrechtliche Einstufung vo…

Schlagworte

AUFNAHME HAUT THERAPIE WIRKUNG WUNDHEILUNG BERLIN KÖRPEROBERFLÄCHE HYGIENE ES BAKTERIEN CHLORHEXIDIN KERATINOZYTEN FIBROBLASTEN MIKROZIRKULATION NACHWEISGRENZE HYDROXYLIERUNG