CareLit Fachartikel

Der Übergang ist fließend

Ossege, M.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2015 · Heft 7 · S. 30 bis 32

Dokument
160479
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Ossege, M.;
Ausgabe
Heft 7 / 2015
Jahrgang 84
Seiten
30 bis 32
Erschienen: 2015-07-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Der Übergang zwischen gewollter Kooperation und ungewollter Korruption ist bekanntlich fließend. Für eine bestimmte Behandlungsmaßnahme sollten stets medizinische Gründe ausschlaggebend sein und nicht ökonomische. Im Rahmen von Kooperationen ist jedoch erst einmal alles erlaubt - bis es verboten wird. Daher beabsichtigt der Bundesgesetzgeber unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) derzeit die Schaffung eines neuen Straftatbestandes. Insbesondere soll ein neuer § 299a StGB geschaffen werden, mit dem die Bestechung oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen unter Strafe…

Schlagworte

KORRUPTION GESUNDHEITSWESEN ZUSAMMENARBEIT STRAFE STRAFGESETZBUCH RECHT VERHALTEN PATIENTEN WAHRNEHMUNG BERUFSAUSÜBUNG FÜHRUNG HEILBERUFE ZAHNÄRZTE TIERÄRZTE APOTHEKER ERGOTHERAPEUTEN