CareLit Fachartikel

Blutspende-Verbot bedingt zulässig

Mertens, A.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2015 · Heft 7 · S. 38 bis 39

Dokument
160746
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit + Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Mertens, A.;
Ausgabe
Heft 7 / 2015
Jahrgang 18
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2015-07-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Beim Umgang mit Blut ist äußerste Vorsicht geboten. Denn das Risiko, sich mit lebensgefährlichen Viren zu infizieren, ist hoch. Wegen eines erhöhten HIV-Risikos dürfen in Frankreich, Deutschland und anderen europäischen Ländern homosexuelle Männer kein Blut spenden. Ob dieses grundsätzliche Verbot mit dem Europarecht in Einklang steht, hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) geprüft. Auslöser ist die Klage eines französischen Mannes vor dem Verwaltungsgericht Straßburg (Tribunal administratif de Strasbourg). Vor mehr als fünf Jahren hatte ihm der Arzt eines Blutspendezentrums in der Stadt Metz die Spende mi…

Schlagworte

BLUT DISKRIMINIERUNG EMPFÄNGER FRANKREICH RISIKO VERGÜTUNG MÄNNER RECHTSPRECHUNG REHABILITATION BERLIN VIREN DEUTSCHLAND RICHTLINIE GESUNDHEIT MENSCHEN SEXUALVERHALTEN