Blutspende-Verbot bedingt zulässig
Mertens, A.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2015 · Heft 7 · S. 38 bis 39
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beim Umgang mit Blut ist äußerste Vorsicht geboten. Denn das Risiko, sich mit lebensgefährlichen Viren zu infizieren, ist hoch. Wegen eines erhöhten HIV-Risikos dürfen in Frankreich, Deutschland und anderen europäischen Ländern homosexuelle Männer kein Blut spenden. Ob dieses grundsätzliche Verbot mit dem Europarecht in Einklang steht, hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) geprüft. Auslöser ist die Klage eines französischen Mannes vor dem Verwaltungsgericht Straßburg (Tribunal administratif de Strasbourg). Vor mehr als fünf Jahren hatte ihm der Arzt eines Blutspendezentrums in der Stadt Metz die Spende mi…