Kernvorschrift erweitert
GÖRTZ, J.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2015 · Heft 8 · S. 40 bis 42
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch den Rechtsanspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist es 2007 gelungen, für Patienten mit einer tödlichen Erkrankung, die mit einem sehr komplexen Symptomgeschehen einhergeht, einen Leistungsanspruch auf eine umfassende Versorgung am Lebensende zu schaffen. So richtig dieser Schritt auch war, die überwiegende Mehrheit der Betroffenen benötigt am Ende des Lebens keine SAPV, sondern eine umfassende Regelversorgung mit Leistungen der allgemeinen Palliativversorgung (AAPV). Dahingehend soll nun ein gesetzlich geregelter Leistungsanspruch Abhilfe schaffen. Mit dem Gesetz zur Verbes…