Der Gemeinsame Bundesausschuss
Godel, L.; · pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten · 2015 · Heft 8 · S. 73 bis 76
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Therapeuten haben kein Mitspracherecht, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) darüber entscheidet, welche Heilmittel ein Arzt zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen darf. Sie haben lediglich ein sogenanntes Anhörungsrecht. Wie kann das sein? Die Autorin gibt Ihnen in diesem Artikel zunächst einen Überblick über zentrale Institutionen und Akteure im deutschen Gesundheitssystem auf Bundesebene. Anschließend erläutert sie die Funktion, den Aufbau und die Arbeitsweise des G-BA als oberstes Spitzengremium der Selbstver-waltung und dessen Bedeutung für Heilmittelerbringer.