CareLit Fachartikel

Der Gemeinsame Bundesausschuss

Godel, L.; · pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten · 2015 · Heft 8 · S. 73 bis 76

Dokument
161080
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten
Autor:innen
Godel, L.;
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 67
Seiten
73 bis 76
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
1614-0397
DOI

Zusammenfassung

Therapeuten haben kein Mitspracherecht, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) darüber entscheidet, welche Heilmittel ein Arzt zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen darf. Sie haben lediglich ein sogenanntes Anhörungsrecht. Wie kann das sein? Die Autorin gibt Ihnen in diesem Artikel zunächst einen Überblick über zentrale Institutionen und Akteure im deutschen Gesundheitssystem auf Bundesebene. Anschließend erläutert sie die Funktion, den Aufbau und die Arbeitsweise des G-BA als oberstes Spitzengremium der Selbstver-waltung und dessen Bedeutung für Heilmittelerbringer.

Schlagworte

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