Spezialgebiet Wundversorgung
Wetzel-Roth, W.; · HEALTHCARE JOURNAL, Melsungen · 2015 · Heft 8 · S. 40 bis 43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer Wunden ambulant chirurgisch behandeln will, muss erhebliche Strukturvoraussetzungen erfüllen. Die ambulante operative Versorgung von Wunden ist an Operationsräume in Eingriffsraumqualität mit definierten Ausstattungen gebunden. Diese gesetzlich normierten Voraussetzungen müssen Praxen, Tageskliniken und Krankenhäuser gleichermaßen erfüllen. Daneben implementiert die Zulassung zum ambulanten Operieren ein definiertes Hygienemanagement, das von den Gesundheitsämtern überwacht wird. Das gilt in besonderem Maß für die Sterilisationseinheiten, die von vielen chirurgischen Praxen unterhalten werden.