CareLit Fachartikel

Immaterieller Schadensersatz - Mobbing - VerwirkungBGB §§195, 199, 242

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 8 · S. 464 bis 466

Dokument
161247
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 29
Seiten
464 bis 466
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Dies gilt jedenfalls für den Anteil des Jahresurlaubs, der dem KL zugestanden hätte, wenn das Arbeitsverhältnis nicht bereits mit Zugang der fristlosen Kündigung, sondern erst mit Ablauf der Kündigungsfrist der ordentlichen Kündigung beendet worden wäre. Im Falle der Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung hätte der Kl. zwar einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach §7 Abs. 4 BUrlG, der abzugeltende Urlaubsanspruch wäre aber nach § 5 Abs. 1 Buchst, c BUrlG auf vier Zwölftel zu kürzen. Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist am 31.12.2011 hätte dem Kl. dagegen…

Schlagworte

MOBBING RECHT URTEIL ENTSCHEIDUNG BUNDESGERICHTSHOF KÜNDIGUNG SCHADENSERSATZ SCHREIBEN DEPRESSION ARBEITSVERHÄLTNIS FEHLZEITEN RECHTSPRECHUNG PERSÖNLICHKEIT BEURTEILUNG VERTRAUEN VERHALTEN