CareLit Fachartikel

Präventionsverfahren - Betriebliches Eingliederungsmanagement - Teilnahmerecht eines Rechtsanwalts SGB IX §§ 84 Abs. 1 u. 2; BGB § 241 Abs. 2

Behindertenrecht, Stuttgart · 2015 · Heft 8 · S. 147 bis 149

Dokument
161257
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
147 bis 149
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Der Arbeitnehmer hat gegen seinen Arbeitgeber einen Individualanspruch auf Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Dieser Anspruch folgt zwar nicht ohne weiteres aus der öffentlich-rechtlichen Norm des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, jedoch aus § 241 Abs. 2 BGB i. V. m. § 84 Abs. 2 SGB IX als Konkretisierung der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Ein Anspruch auf Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zum BEM-Verfahren besteht für den Arbeitnehmer mangels gesetzlicher Regelung und unter Berücksichtigung des nicht formalisierten BEM-Verfahrens nicht.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER ARBEITSUNFÄHIGKEIT GESPRÄCH PERSONALRAT ARBEITSPLATZ SCHREIBEN ARBEITSVERHÄLTNIS BERATUNG RECHTSPRECHUNG PRAXIS ZIELE LEISTUNG ARBEITSLEISTUNG ES PERSONEN