CareLit Fachartikel
Präventionsverfahren - Betriebliches Eingliederungsmanagement - Teilnahmerecht eines Rechtsanwalts SGB IX §§ 84 Abs. 1 u. 2; BGB § 241 Abs. 2
Behindertenrecht, Stuttgart · 2015 · Heft 8 · S. 147 bis 149
Dokument
161257
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
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nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Arbeitnehmer hat gegen seinen Arbeitgeber einen Individualanspruch auf Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Dieser Anspruch folgt zwar nicht ohne weiteres aus der öffentlich-rechtlichen Norm des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, jedoch aus § 241 Abs. 2 BGB i. V. m. § 84 Abs. 2 SGB IX als Konkretisierung der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Ein Anspruch auf Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zum BEM-Verfahren besteht für den Arbeitnehmer mangels gesetzlicher Regelung und unter Berücksichtigung des nicht formalisierten BEM-Verfahrens nicht.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
GESPRÄCH
PERSONALRAT
ARBEITSPLATZ
SCHREIBEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
BERATUNG
RECHTSPRECHUNG
PRAXIS
ZIELE
LEISTUNG
ARBEITSLEISTUNG
ES
PERSONEN