CareLit Fachartikel

Schlichtungsverfahren auf Landesebene als Prozessvoraussetzung

Das Krankenhaus, Berlin · 2015 · Heft 9 · S. 846 bis 849

Dokument
161874
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2015
Jahrgang 107
Seiten
846 bis 849
Erschienen: 2015-09-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Die am 18. Dezember 2013 erhobene Klage führte zur Verurteilung der Beklagten auf Zahlung des aufgerechneten Betrages durch das Sozialgericht (SG) Mainz. Ein Schlichtungsverfahren nach | 17 c Absatz 4 Satz 1 KHG sei nicht er-forderlich gewesen. Abschnitt 1 des AOP-Vertrages stufe die fragliche Leistung zwar in die Kategorie 1 als in der Regel ambulant erbringbare Leistung ein, ein gegebenenfalls entstandener Erstattung sanspruch sei jedoch bereits vor der erklärten Aufrechnung der Beklagten verjährt gewesen. Dagegen legte die Beklagte Sprungrevision vor dem BSG ein, rügte eine Verletzung sowohl der Vorschriften…

Schlagworte

URTEIL ENTSCHEIDUNG KRANKENHAUS MDK SCHIEDSSTELLE RECHT Das Krankenhaus Berlin