CareLit Fachartikel
Zur vorläufigen Unterbringung
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2015 · Heft 1 · S. 192 bis 195
Dokument
162432
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die medizinische Behandlung gegen den natürlichen Willen (kurz: Zwangsbehandlung) einer Betroffenen greift in deren Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ein, das die körperliche Integrität der Grundrechtsträgerin und damit auch das diesbezügliche Selbstbestimmungsrecht schützt. Die Zwangsbehandlung ist, wie jeder andere Grundrechtseingriff, nur auf der Grundlage eines Gesetzes zulässig, das die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Eingriffs bestimmt. Dies gilt nicht nur für die materiellen, sondern auch für die formellen Eingriff svoraussetzungen.
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
THERAPIE
ENTSCHEIDUNG
BUNDESGERICHTSHOF
ZEUGNIS
EINWILLIGUNG
BtPrax
Betreuungsrechtliche Praxis