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Zur vorläufigen Unterbringung

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2015 · Heft 1 · S. 192 bis 195

Dokument
162432
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 24
Seiten
192 bis 195
Erschienen: 2015-10-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Die medizinische Behandlung gegen den natürlichen Willen (kurz: Zwangsbehandlung) einer Betroffenen greift in deren Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ein, das die körperliche Integrität der Grundrechtsträgerin und damit auch das diesbezügliche Selbstbestimmungsrecht schützt. Die Zwangsbehandlung ist, wie jeder andere Grundrechtseingriff, nur auf der Grundlage eines Gesetzes zulässig, das die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Eingriffs bestimmt. Dies gilt nicht nur für die materiellen, sondern auch für die formellen Eingriff svoraussetzungen.

Schlagworte

UNTERBRINGUNG THERAPIE ENTSCHEIDUNG BUNDESGERICHTSHOF ZEUGNIS EINWILLIGUNG BtPrax Betreuungsrechtliche Praxis