CareLit Fachartikel
Einsetzen einer Spirale zur Empfängnisverhütung
Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 11 · S. 292 bis 293
Dokument
163249
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Arzt, der aus vollständig erhobenen runden einen falschen Schiuss zieht, un-terliegt einem - für sich allein noch nicht haftungsbegründenden - Diagnoseirrtum. Im diagnostischen Bereich ist eine Haftung erst dann begründet, wenn die Diagnose im Zeitpunkt der medizinischen Behandlung aus der Sicht eines gewissenhaften Arztes ledizinisch nicht vertretbar ist.
Schlagworte
ANOMALIE
UTERUS
ENTSCHEIDUNG
EMPFÄNGNISVERHÜTUNG
GEBURT
SCHWANGERSCHAFT
Rechtsdepesche
Köln