CareLit Fachartikel
Persönliche Leistungserbringung in konservativen Fächern
Korthus, A.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2015 · Heft 1 · S. 946 bis 949
Dokument
163456
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Frage, welche Hauptleistungen ein Wahlarzt bei konservativen Behandlungen selbst erbringen muss, und ob Hauptleistungen in diesen Fächern überhaupt abgrenzbar sind, ist in der Krankenhauspraxis immer wieder relevant und Gegenstand von Rechts Streitigkeiten. Nun hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Celle in seinem Urteil vom 15. Juni 2015 - 1 U 98/14 - mit der Abrechnung wahlärztlicher Leistungen und der persönlichen Leistungserbringung im Bereich der Psychosomatik befasst.
Schlagworte
THERAPIE
KRANKENHAUS
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
KRANKENHAUSTRÄGER
PSYCHOSOMATIK
Das Krankenhaus
Berlin