CareLit Fachartikel

Persönliche Leistungserbringung in konservativen Fächern

Korthus, A.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2015 · Heft 1 · S. 946 bis 949

Dokument
163456
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Korthus, A.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 107
Seiten
946 bis 949
Erschienen: 2015-10-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Die Frage, welche Hauptleistungen ein Wahlarzt bei konservativen Behandlungen selbst erbringen muss, und ob Hauptleistungen in diesen Fächern überhaupt abgrenzbar sind, ist in der Krankenhauspraxis immer wieder relevant und Gegenstand von Rechts Streitigkeiten. Nun hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Celle in seinem Urteil vom 15. Juni 2015 - 1 U 98/14 - mit der Abrechnung wahlärztlicher Leistungen und der persönlichen Leistungserbringung im Bereich der Psychosomatik befasst.

Schlagworte

THERAPIE KRANKENHAUS URTEIL RECHTSPRECHUNG KRANKENHAUSTRÄGER PSYCHOSOMATIK Das Krankenhaus Berlin