CareLit Fachartikel
Befangenheit eines Personalratsmitglieds
Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 12 · S. 463 bis 468
Dokument
163697
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der konstituierenden Sitzung des Personalrats am 8.5.2014 kam es bei der Abstimmung über die Person des Personalratsvorsitzenden zu einer Pattsituation mit 4:4 Stimmen zwischen Herrn S. und dem weiteren Beteiligten zu 1, woraufhin beschlossen wurde, den Vorstand gemäß §32 Abs. 2 Satz 1 LPVG auf drei Personen zu erweitern. Mit 5:4 Stimmen wurde sodann Herr S. zum Personalratsvorsitzenden gewählt. Der weitere Beteiligte zu 1 gehört als Vertreter der Gruppe der Arbeitnehmer dem erweiterten Vorstand an.
Schlagworte
PERSONALRAT
VERLETZUNG
RECHTSPRECHUNG
BADEN-WÜRTTEMBERG
PERSONALVERTRETUNGSRECHT
ZUSAMMENARBEIT
Die Personalvertretung
Berlin