CareLit Fachartikel

Befangenheit eines Personalratsmitglieds

Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 12 · S. 463 bis 468

Dokument
163697
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2015
Jahrgang 58
Seiten
463 bis 468
Erschienen: 2015-12-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

In der konstituierenden Sitzung des Personalrats am 8.5.2014 kam es bei der Abstimmung über die Person des Personalratsvorsitzenden zu einer Pattsituation mit 4:4 Stimmen zwischen Herrn S. und dem weiteren Beteiligten zu 1, woraufhin beschlossen wurde, den Vorstand gemäß §32 Abs. 2 Satz 1 LPVG auf drei Personen zu erweitern. Mit 5:4 Stimmen wurde sodann Herr S. zum Personalratsvorsitzenden gewählt. Der weitere Beteiligte zu 1 gehört als Vertreter der Gruppe der Arbeitnehmer dem erweiterten Vorstand an.

Schlagworte

PERSONALRAT VERLETZUNG RECHTSPRECHUNG BADEN-WÜRTTEMBERG PERSONALVERTRETUNGSRECHT ZUSAMMENARBEIT Die Personalvertretung Berlin