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PEPP-Budgetverhandlungen 2016 Die Kür vor der Pflicht

Bielefeld, M.; Engelke, H.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2016 · Heft 1 · S. 64 bis 68

Dokument
164003
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Bielefeld, M.; Engelke, H.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 33
Seiten
64 bis 68
Erschienen: 2016-01-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Krankenhäuser können 2016 letztmalig optional das neue pauschalierende Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP) anwenden und einen Budgetanstieg bis zum Zweifachen der ansonsten geltenden Obergrenze mit den Krankenkassen vereinbaren. 2017 wird die Anwendung verpflichtend. Um Erlös und Liquiditätsrisiken zu vermeiden, sind dem vereinbarten Budget zwingend auch die richtigen Leistungen mit den zugehörigen Mengen zugrunde zu legen.

Schlagworte

BUDGET KOSTEN MANAGEMENT RECHT KRANKENHAUS NIEDERSACHSEN führen und wirtschaften im Krankenhaus Melsungen