CareLit Fachartikel
PEPP-Budgetverhandlungen 2016 Die Kür vor der Pflicht
Bielefeld, M.; Engelke, H.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2016 · Heft 1 · S. 64 bis 68
Dokument
164003
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenhäuser können 2016 letztmalig optional das neue pauschalierende Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP) anwenden und einen Budgetanstieg bis zum Zweifachen der ansonsten geltenden Obergrenze mit den Krankenkassen vereinbaren. 2017 wird die Anwendung verpflichtend. Um Erlös und Liquiditätsrisiken zu vermeiden, sind dem vereinbarten Budget zwingend auch die richtigen Leistungen mit den zugehörigen Mengen zugrunde zu legen.
Schlagworte
BUDGET
KOSTEN
MANAGEMENT
RECHT
KRANKENHAUS
NIEDERSACHSEN
führen und wirtschaften im Krankenhaus
Melsungen