Zulässige Maßnahmen im Rahmen von nicht-interventionellen Studien
Schreiber, M.; Taupitz, J.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 12 · S. 573 bis 583
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arzneimittel werden vor und nach ihrer Zulassung wissenschaftlich mit dem Ziel untersucht, ihre Wirkungen und Nebenwirkungen zu erkennen und zu bewerten, damit das mit der Anwendung verbundene Nutzen-Risiko-Verhältnis zu erfassen und abzuwägen, die Dosierung zu optimieren, Fragen zur Applikationsform zu beantworten sowie Vergleiche zu anderen Arzneiprodukten zu ziehen.1 Derartige Untersuchungen sind im Arzneimittelgesetz (AMG) in verstreuten Normen geregelt. Zentral sind dabei die §§ 40 - 42b AMG, in denen ausführlich die Anforderungen an klinische Prüfungen geregelt sind.