CareLit Fachartikel

Kosten einer Abmahnung gegenüber einem Parallelimporteur von Arzneimitteln

Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 12 · S. 596 bis 598

Dokument
164071
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2015
Jahrgang 37
Seiten
596 bis 598
Erschienen: 2015-12-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Nimmt der Inhaber einer Arzneimittelmarke die nach der Rechtsprechung des EUGH erforderliche Vorabinformation durch einen Parallelimporteur über den beabsichtigten Import eines Arzneimittels durch Übersendung der veränderten Verpackung zum Anlass, den Parallelimporteur deswegen abzumahnen, sind die dadurch entstandenen Anwaltskosten in der Regel auch dann nicht nach den Grundsätzen über die Geschäftsführung ohne Auftrag erstattungsfähig, wenn ein Vertrieb der Importarzneimittels in der mitgeteilten Verpa-ckung eine Markenverletzung dargestellt hätte.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF ARZNEIMITTEL KOSTEN ABMAHNUNG RECHTSPRECHUNG KOSTENERSTATTUNG Pharma Recht Frankfurt