CareLit Fachartikel

Aus Angst vor der eigenen Haftung lieber fixieren?

Klasen, B.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2015 · Heft 11 · S. 224 bis 226

Dokument
164080
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Klasen, B.;
Ausgabe
Heft 11 / 2015
Jahrgang 24
Seiten
224 bis 226
Erschienen: 2015-11-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Tag ein, Tag aus werden in deutschen Pflegeheimen und Krankenhäusern vor allem aus Gründen der Sturzprophylaxe unterbringungsähnliche Maßnahmen in vielfältiger Art und Weise angewandt. Diese reichen von der Anbringung von Bettgittern, Bauchgurten oder Stecktischen, über 5- oder 6-Punkt-Fixierungen bis hin zur Verabreichung dämpfender Medikamente. Oft steht im Vordergrund die Angst der Behandler und Pflegenden vor der eigenen Haftung. Wenn der Bewohner oder Patient stürzt, „stehe ich mit einem Bein im Gefängnis. Die Krankenkasse wird mich in Regress nehmen. Der „dringende Bedarf nach unter-bringungsähnlichen Maßn…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG ANGST BUNDESGERICHTSHOF RECHTSPRECHUNG STURZ PATIENT BtPrax Betreuungsrechtliche Praxis