Aus Angst vor der eigenen Haftung lieber fixieren?
Klasen, B.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2015 · Heft 11 · S. 224 bis 226
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Tag ein, Tag aus werden in deutschen Pflegeheimen und Krankenhäusern vor allem aus Gründen der Sturzprophylaxe unterbringungsähnliche Maßnahmen in vielfältiger Art und Weise angewandt. Diese reichen von der Anbringung von Bettgittern, Bauchgurten oder Stecktischen, über 5- oder 6-Punkt-Fixierungen bis hin zur Verabreichung dämpfender Medikamente. Oft steht im Vordergrund die Angst der Behandler und Pflegenden vor der eigenen Haftung. Wenn der Bewohner oder Patient stürzt, „stehe ich mit einem Bein im Gefängnis. Die Krankenkasse wird mich in Regress nehmen. Der „dringende Bedarf nach unter-bringungsähnlichen Maßn…