CareLit Fachartikel

Zur Erbeinsetzung der Geschäftsführerin eines ambulanten Pflegedienstes durch eine zu pflegende Person HGBP § 7 Abs. 1 und Abs. 2; HeimG § 14 Abs. 1; BGB § 134

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 11 · S. 773 bis 777

Dokument
164321
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 11 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
773 bis 777
Erschienen: 2015-11-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Betreiber und Mitarbeiter von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen dürfen von ihnen betreute alte Menschen nicht beerben. Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 03. 07. 1998 für ein Altenund Pflegeheim (siehe PflR 1999, 20 ff. ) bestätigt. Die herrschende Meinung will mit dieser Rechtsauffassung verhindern, dass die Argund Hilflosigkeit alter und pflegebedürftiger Menschen in finanzieller Hinsicht ausgenützt wird. Ferner will sie unterbinden, dass alte Menschen gegebenenfalls unter Druck gesetzt werden oder dass der Heimfrieden durch unterschiedliche Behandlung einzelner Heimbe…

Schlagworte

BETREIBER ENTSCHEIDUNG TESTAMENT PFLEGEPERSONAL VERBOT EINRICHTUNG MENSCHEN DRUCK WOHNUNG LEISTUNG ZEIT TOD SCHREIBEN ES SICHERHEIT RECHTSPRECHUNG