Der ärztliche Gesamt vertrag - cui bono?
Zahrl, J.; · Österreichische Ärztezeitung, Wien · 2015 · Heft 12 · S. 24 bis 25
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Diese Konstruktion wurde in der Erwartung gewählt, dass die in Österreich auf vielen Gebieten bewährte Ermächtigung von Interessenverbänden zum Aushandeln konkreter Vertragsbedingungen zu einer praxisnahen und ausgewogenen Lösung von Interessengegensätzen führt. Sie erinnert zu Recht an den Kollektivvertrag des Arbeitsrechts, bei dem ein vergleichbarer Weg gewählt wurde: Nicht der einzelne Arbeitnehmer soll seine Arbeitsbedingungen mit einem oft übermächtigen Arbeitgeber verhandeln müssen; das soll vielmehr eine möglichst starke Arbeitnehmervertretung für ihn erledigen.