Staphylococcus aureus-Infektion infolge einer Injektion
Rechtsdepesche, Köln · 2016 · Heft 1 · S. 27 bis 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 21. Dezember 2009 begab sich die Klägerin wegen starker Schmerzen in ihrer rechten Schulter infolge eines Sturzes in die Praxis des Beklagten, der ihr eine Injektion in das Schultergelenk verabreichte. Am 28. Dezember stellte sie sich dort erneut vor. Sie wurde von einer ärztlichen Vertreterin des Beklagten behandelt. Diese veranlasste eine Röntgenuntersuehung, die jedoch ohne Ergebnis blieb, und eine MRT-Untersuchung, die am 29. Dezember in einem Krankenhaus erfolgte. Am Folgetag wurde die Klägerin zu einem Orthopäden überwiesen. Am 1. Januar 2010 begab sich die Klägerin notfallmäßig in stationäre Behandlung…