Kein grober Behandlungsfehler bei Handschuh-Hygienemangel
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 12 · S. 812 bis 820
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin litt bereits seit Längerem unter Beschwerden in den Bereichen der Hals-, Brustund Lendenwirbelsäule. Im November 2011 stellte sich bei ihrem behandelnden Orthopäden, Dr. O. , wegen Beschwerden sowohl in der Halswirbelals auch der Lendenwirbelsäule ohne neurologische Ausfälle vor. Am 28. 12. 2011 begab sie sich wegen einer am 25. 12. 2011 erlittenen Blockade im Rücken in die ambulante Behandlung des Orthopäden Dr. C, welche der Klägerin eine schmerzstillende Spritze wirbelsäulennah in die linke Hüfte gab. Zudem verordnete er der Klägerin ein oral einzunehmendes Schmerzmittel