Wir schützen die ehrlichen Arzte
Hommel, T.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2016 · Heft 1 · S. 28 bis 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Mediziner verordneten dafür Präparate des Unternehmens. Die Richter sprachen von korruptivem Verhalten. Das sei aber nach geltendem Recht nicht strafbar. Das war ein Wink mit dem Zaunpfahl, etwas zu tun. Der damalige Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr wollte kurz vor Ende der Legislatur noch eine Regelung zur Korruption ans Präventionsgesetz dranhängen, als Omnibusgesetz. Aber er wusste, da kommt nichts raus, zumal die Länder zustimmen mussten, was sie nicht taten. Außerdem sollte Korruption im Sozialgesetzbuch geregelt sein, was wir aber für falsch gehalten haben.