CareLit Fachartikel

Wir schützen die ehrlichen Arzte

Hommel, T.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2016 · Heft 1 · S. 28 bis 29

Dokument
164882
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Hommel, T.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 19
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2016-01-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Die Mediziner verordneten dafür Präparate des Unternehmens. Die Richter sprachen von korruptivem Verhalten. Das sei aber nach geltendem Recht nicht strafbar. Das war ein Wink mit dem Zaunpfahl, etwas zu tun. Der damalige Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr wollte kurz vor Ende der Legislatur noch eine Regelung zur Korruption ans Präventionsgesetz dranhängen, als Omnibusgesetz. Aber er wusste, da kommt nichts raus, zumal die Länder zustimmen mussten, was sie nicht taten. Außerdem sollte Korruption im Sozialgesetzbuch geregelt sein, was wir aber für falsch gehalten haben.

Schlagworte

KORRUPTION GESETZ GESUNDHEITSWESEN WETTBEWERB BUNDESGERICHTSHOF SOZIALGESETZBUCH APOTHEKER MENSCHEN SCHAFE POLITIK VERHALTEN PATIENTEN HEILBERUFE BRILLEN THERAPIE MOTIVATION