CareLit Fachartikel
Kein Geld bei minderer Qualifikation
Rafflenbeul, J.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2016 · Heft 3 · S. 56 bis 57
Dokument
165523
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dabei ist es von keiner Relevanz, ob die Pflegeleistungen selbst im Übrigen ordnungsgemäß erbracht wurde. Selbst wenn die Qualität der Pflege nicht zu beanstanden ist, kann eine nicht ausreichende Qualifikation den Vergütungsanspruch vollständig entfallen lassen. Denn in der gesetzlichen Krankenversicherung hat das Unterschreiten der nach dem Pflegevertrag vereinbarten Qualifikation nach den Grundsätzen des Sozialrechts auch dann den Verlust des Vergütungsanspruchs zur Folge, wenn die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht wurden.
Schlagworte
PFLEGEPERSONAL
PFLEGEGELD
BUNDESGERICHTSHOF
AUSLAND
PFLEGEVERTRAG
PRIVAT
ES
QUALITÄTSKONTROLLE
KRANKENPFLEGE
DEUTSCHLAND
BERUFSAUSÜBUNG
RECHTSANWÄLTE
PERSONEN
HÖHE
DEMENZ
Häusliche Pflege