CareLit Fachartikel

Kein Geld bei minderer Qualifikation

Rafflenbeul, J.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2016 · Heft 3 · S. 56 bis 57

Dokument
165523
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Rafflenbeul, J.;
Ausgabe
Heft 3 / 2016
Jahrgang 25
Seiten
56 bis 57
Erschienen: 2016-03-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Dabei ist es von keiner Relevanz, ob die Pflegeleistungen selbst im Übrigen ordnungsgemäß erbracht wurde. Selbst wenn die Qualität der Pflege nicht zu beanstanden ist, kann eine nicht ausreichende Qualifikation den Vergütungsanspruch vollständig entfallen lassen. Denn in der gesetzlichen Krankenversicherung hat das Unterschreiten der nach dem Pflegevertrag vereinbarten Qualifikation nach den Grundsätzen des Sozialrechts auch dann den Verlust des Vergütungsanspruchs zur Folge, wenn die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht wurden.

Schlagworte

PFLEGEPERSONAL PFLEGEGELD BUNDESGERICHTSHOF AUSLAND PFLEGEVERTRAG PRIVAT ES QUALITÄTSKONTROLLE KRANKENPFLEGE DEUTSCHLAND BERUFSAUSÜBUNG RECHTSANWÄLTE PERSONEN HÖHE DEMENZ Häusliche Pflege