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Statusmerkmal 9

Rumpel, S.; Schenkel, U.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2016 · Heft 3 · S. 72 bis 73

Dokument
165875
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Rumpel, S.; Schenkel, U.;
Ausgabe
Heft 3 / 2016
Jahrgang 85
Seiten
72 bis 73
Erschienen: 2016-03-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Bislang waren Bremen und Hamburg die einzigen Länder, die Asylbewerbern eine Gesundheitskarte zur Verfügung gestellt haben. Nordrhein-Westfalen hat das Modell der Stadtstaaten zum 1. Januar 2016 als erstes Flächenland übernommen und die Gesund-heitskarte für Asylbewerber eingeführt. Ziel ist die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Asylbewerbern und die Entlastung der Kommunen. Die Gesundheitskarte ist identisch mit der elektronischen Gesundheitskarte für gesetzlich Krankenversicherte.

Schlagworte

MEDIZINISCHE PATIENTENKARTE THERAPIE MARBURGER BUND VORSCHRIFTEN NORDRHEIN-WESTFALEN PERSONENGRUPPE GESUNDHEITSVERSORGUNG DEUTSCHLAND ZAHNERSATZ MÜTTER KRANKENHÄUSER PRAXIS PATIENTEN EUROPA INTERNET TELEFON