CareLit Fachartikel

Hospizund Palliativgesetz

Menger, I.; · Die Rotkreuzschwester, Berlin · 2016 · Heft 3 · S. 28 bis 29

Dokument
165909
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Rotkreuzschwester, Berlin
Autor:innen
Menger, I.;
Ausgabe
Heft 3 / 2016
Jahrgang 26
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2016-03-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Das Gesetz wird von Experten gewürdigt. Jedoch besteht einhellig die Meinung, dass es den Bereich der allgemeinen Palliativversorgung im Krankenhaus sowie Regelungen für den erhöhten palliativen Pflegeaufwand in stationären Pflegeeinrichtungen nicht berücksichtige. Nicht alle Menschen können, wollen und sollen in speziellen Einrichtungen sterben. Es reicht daher nicht aus, wie im Gesetz gefordert, dass jeder Mensch ein Anrecht auf Beratung hat, wie er in seiner letzten Lebensphase begleitet werden will. Es müssen auch die Ressourcen vorhanden sein, die Wünsche entsprechend umzusetzen.

Schlagworte

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