Hospizund Palliativgesetz
Menger, I.; · Die Rotkreuzschwester, Berlin · 2016 · Heft 3 · S. 28 bis 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gesetz wird von Experten gewürdigt. Jedoch besteht einhellig die Meinung, dass es den Bereich der allgemeinen Palliativversorgung im Krankenhaus sowie Regelungen für den erhöhten palliativen Pflegeaufwand in stationären Pflegeeinrichtungen nicht berücksichtige. Nicht alle Menschen können, wollen und sollen in speziellen Einrichtungen sterben. Es reicht daher nicht aus, wie im Gesetz gefordert, dass jeder Mensch ein Anrecht auf Beratung hat, wie er in seiner letzten Lebensphase begleitet werden will. Es müssen auch die Ressourcen vorhanden sein, die Wünsche entsprechend umzusetzen.