CareLit Fachartikel
Zur Mitteilungspflicht des Sponsors einer klinischen Studie gemäß§ 42b Abs. 2 AMG
Sander, A.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 3 · S. 76
Dokument
166141
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Danach soll der Sponsor einer Studie mit einem der Bezeichnung nach fiktiv zugelassenem Arzneimittel, welches sich zum Zeitpunkt der Studie noch im Verkehr befand, der Berichtspflicht nach § 42b Abs. 2 AMG unterliegen, auch wenn es sich um eine konfirmatorische klinische Prüfung zum Nachweis der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels bei einer anderen Dosierung (halbe Tagesdosis) und einer anderen Indikation (im gleichen Therapiegebiet) handelt und die Studie als klinischer Nachweis für eine Neuzulassung dienen soll.
Schlagworte
STUDIE
ARZNEIMITTEL
INDIKATION
LITERATUR
GERICHT
ARZNEIMITTELRECHT
ES
ZULASSUNG
RICHTLINIE
APOTHEKER
RECHTSANWÄLTE
Pharma Recht
Frankfurt