CareLit Fachartikel

Keine Apothekenwahl bei Vertrag

Viertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2016 · Heft 3 · S. 38 bis 39

Dokument
166157
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Viertens, A.;
Ausgabe
Heft 3 / 2016
Jahrgang 19
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2016-03-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Um die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung zu erhöhen, schließen Krankenkassen Selektiwerträge mit pharmazeutischen Herstellern. Für den Bereich der Onkologie sind solche Verträge auch mit Apotheken möglich, die parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Krebspatienten herstellen. Dabei können sie Abschläge auf den Abgabepreis pharmazeutischer Firmen sowie die Preise und Preisspannen der Apotheken vereinbaren (Paragraf 129 Absatz 5 Satz 3 Sozialgesetzbuch V).

Schlagworte

APOTHEKER RECHT APOTHEKE URTEIL VERTRAG ZYTOSTATIKA VERTRÄGE APOTHEKEN PATIENTEN PRAXIS BERUFSAUSÜBUNG GESUNDHEIT GESUNDHEITSWESEN ARZTPRAXEN RECHTSPRECHUNG BUNDESREGIERUNG