CareLit Fachartikel
Keine Apothekenwahl bei Vertrag
Viertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2016 · Heft 3 · S. 38 bis 39
Dokument
166157
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Um die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung zu erhöhen, schließen Krankenkassen Selektiwerträge mit pharmazeutischen Herstellern. Für den Bereich der Onkologie sind solche Verträge auch mit Apotheken möglich, die parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Krebspatienten herstellen. Dabei können sie Abschläge auf den Abgabepreis pharmazeutischer Firmen sowie die Preise und Preisspannen der Apotheken vereinbaren (Paragraf 129 Absatz 5 Satz 3 Sozialgesetzbuch V).
Schlagworte
APOTHEKER
RECHT
APOTHEKE
URTEIL
VERTRAG
ZYTOSTATIKA
VERTRÄGE
APOTHEKEN
PATIENTEN
PRAXIS
BERUFSAUSÜBUNG
GESUNDHEIT
GESUNDHEITSWESEN
ARZTPRAXEN
RECHTSPRECHUNG
BUNDESREGIERUNG