Fehlervermeidung bei Wahlleistungsvereinbarung
Kuhlmann, Jens-M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2016 · Heft 4 · S. 371 bis 375
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der Erbringung von Wahlleistungen hat der Krankenhausträger die Möglichkeit, über die Abrechnung besonderer Entgelte zusätzliche Einnahmen zu denen aus DRG-Fallpauschalen und Zusatzentgelten zu erzielen. Liquidationsberechtigte Ärzte können damit ihr Einkommen erhöhen. Beides funktioniert nicht, wenn die Wahlleistungsvereinbarung (WLV) zwischen Krankenhaus träger und Patient unwirksam ist. Aus Gesetz und Rechtsprechung ergeben sich die Voraussetzungen, die nach Form und Inhalt einzuhalten sind. Nach den Erfahrungen in der Praxis kommt es hier immer noch zu Fehlern, obwohl die Regeln für ein rechtskonformes V…