CareLit Fachartikel

Fehlervermeidung bei Wahlleistungsvereinbarung

Kuhlmann, Jens-M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2016 · Heft 4 · S. 371 bis 375

Dokument
166253
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Kuhlmann, Jens-M.;
Ausgabe
Heft 4 / 2016
Jahrgang 33
Seiten
371 bis 375
Erschienen: 2016-04-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Mit der Erbringung von Wahlleistungen hat der Krankenhausträger die Möglichkeit, über die Abrechnung besonderer Entgelte zusätzliche Einnahmen zu denen aus DRG-Fallpauschalen und Zusatzentgelten zu erzielen. Liquidationsberechtigte Ärzte können damit ihr Einkommen erhöhen. Beides funktioniert nicht, wenn die Wahlleistungsvereinbarung (WLV) zwischen Krankenhaus träger und Patient unwirksam ist. Aus Gesetz und Rechtsprechung ergeben sich die Voraussetzungen, die nach Form und Inhalt einzuhalten sind. Nach den Erfahrungen in der Praxis kommt es hier immer noch zu Fehlern, obwohl die Regeln für ein rechtskonformes V…

Schlagworte

KRANKENHAUSTRÄGER BUNDESGERICHTSHOF PATIENT VEREINBARUNG URTEIL RECHT EINKOMMEN RECHTSPRECHUNG PRAXIS KRANKENHÄUSER PATIENTEN ES NAMEN ZEIT MINDERJÄHRIGE ELTERN