Erforderlichkeit als Abrechnungsvoraussetzung
Korneev, D.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2016 · Heft 4 · S. 74 bis 75
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht (B5G) hatte in der Revisionsentscheidung vom ij. November 2015 (Aktenzeichen: B1 KR 30/14 R) festgestellt, dass die separate Abrechenbarkeit einer vorstationären Behandlung nicht bereits dadurch ausgeschlossen ist, dass sich an sie eine ambulante Operation im Sinne des § 115b 5GB V anschließt. Die Abrechenbarkeit setzt jedoch die Erforderlichkeit der vorstationären Behandlung voraus. Die Prüfung der Erforderlichkeit ist an dem im Behandlungszeitpunkt objektiv verfügbaren Wissensund Kenntnisstand des verantwortlichen Krankenhausarztes auszurichten.